Laden Sie hier gern unseren Flyer herunter! INFOBRIEF – illegales Kältemittel Die europäische F-Gasverordnung (Verordnung (EU) 517/2014) bewirkt auf dem Europäischen Markt eine stufenweise Reduzierung klimawirksamer fluorierter Kältemittel. Es ist zu beobachten, dass aufgrund dieser Verknappung und der damit einhergehenden Preissteigerung zunehmend illegale Kältemittel angeboten werden. Was ist illegales Kältemittel? Kältemittel, welches ohne Berücksichtigung des Quotensystems der F-Gasverordnung in die Europäische Union eingeführt und dem europäischen Markt zur Verfügung gestellt wird (Inverkehrbringen). Woran erkennt man illegales Kältemittel? Der Verkauf von Kältemitteln in Einweggebinden ist in der Europäischen Union seit Juli 2007 verboten. Da Händler von illegalem Kältemittel kein Pfand- oder Rücknahmesystem für Kältemittelflaschen anbieten können, handelt es sich bei Kältemitteln in Einweggebinden höchstwahrscheinlich um illegales Kältemittel. Was sind Konsequenzen aus dem Kauf illegaler Kältemittel? Das Inverkehrbringen von illegalem Kältemittel stellt einen Straftatbestand nach § 11 Chemikalienklimaschutzverordnung (ChemKlimaSchutzV) dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Auf illegale Kältemittel besteht keine Gewährleistung. Kommt es aufgrund von verunreinigtem oder falschem Kältemittel zu einem Maschinenschaden, so müssen die Werkstatt/der Kältefachbetrieb den entstandenen Schaden selbst tragen. Bei wem kann der Verkauf illegaler Kältemittel gemeldet werden? Die deutschen Vollzugsbehörden für die europäische F-Gasverordnung sowie die ChemKlimaSchutzV sind die einzelnen Bundesländer beziehungsweise die Gewerbeaufsichtsämter. Zusätzlich hat der Europäische Technische Ausschuss für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) einen Link zur Meldung illegaler Kältemittel eingeführt: https://efctc.integrityline.org/ Wir haben das Treffen unterstützen können mit einem Vortrag von Herrn Dr. Patrick Amrhein zum Thema TRENDS IM RAHMEN DER AKTUELLEN KÄLTEMITTELDISKUSSION.
Anforderungen: PDF Reader Kategorie: Aktuelles Datum: 29. Juli 2019
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Wie ein vorsätzlicher oder fahrlässiger Ankauf von illegalem Kältemittel geahndet wird, ist in Klärung. Grundsätzlich aber gilt, dass mit Konsequenzen zu
rechnen ist, wenn illegal eingeführtes Kältemittel angekauft oder vertrieben wird.
Mögliche Konsequenzen könnten von einer Geldstrafe bis hin zum Verlust der Zertifizierung nach § 6 (2) ChemKlimaSchutzV bzw. Sachkundebescheinigung § 5 (2) ChemKlimaSchutzV reichen.
Die Ermittlung eines konkreten Ansprechpartners kann jedoch aufwendig sein. Hinweise auf illegale Aktivitäten können Sie auch an das F-Gas-Team der
Europäischen Kommission melden: CLIMA-HFC-REGISTRY@ec.europa.euVortrag beim 33. Netzwerktreffen am 19. Juni 2019
Das 33. Netzwerktreffen am 19. Juni 2019, Peter Mattfeld & Sohn GmbH, „Trends in der Kälteversorgung sowie Nutzung von natürlichen Kältemitteln“.
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Infobrief zum Thema „Illegale Kältemittel“
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